Checklisten zur Gründung
- Wahl der richtigen Rechtsform mit Steuerberatung und -berechnungen im Zusammenhang mit der Gründung.
- Gründungskosten budgetieren.
- Festlegung von Firmenname, Stammkapital, Stammeinlagen, Art der Liberierung (Bareinzahlung, Sacheinlage mit oder ohne Liegenschaft, Sachübernahme, Verrechnung), Gesellschafter, Geschäftsführung, evtl. Revisionsstelle, Unterschriftsberechtigte, Bankinstitut für Einzahlungs-Sperrkonto bei Bareinzahlung.
- Abklärung Firmenname beim Eidg. Amt für das Handelsregister.
- Erstellen der Gründungsurkunde, der Statuten, evtl. des Sacheinlagevertrages usw.
- Einreichen der Gründungsakten beim Handelsregisteramt und beim Notar bzw. bei der Urkundsperson zwecks Vorprüfung.
- Bereinigung der Gründungsakten.
- Eröffnung des Einzahlungs-Sperrkontos bei Bankinstitut sowie anschliessende Einzahlung des Kapitals mit Einholung Einzahlungsbescheinigung.
- Evtl. Annahmeerklärung der Revisionsstelle verlangen (falls kein Opting Out).
- Evtl. Domizilhalterbestätigung verlangen (bei c/o-Adresse).
- Erstellen der Handelsregisteranmeldung.
- Negativbescheinigung I und II erstellen mit evtl. Erklärung über den Wert der Sacheinlage.
- Evtl. Erstellen der Steuererklärung für Abrechnung Emissionsabgabe auf Gründungskapital.
- Organisations Gründungsversammlung.
- Definitive Anmeldung beim Handelsregisteramt und Überwachung des Schweizerischen Handelsamtsblattes (SHAB).
- Veranlassung Freigabe des Einzalungsbetrages bei Bankinstitut unter Vorweisung des Handelsregisterauszuges.
- Evtl. Beweisurkunde für Stammeinlage errichten (fakultativ) und Eröffnung bzw. Führung des Anteilbuches (obligatorisch).
- Falls gegründete GmbH Angestellte beschäftigt (der Unternehmer selbst gilt ebenfalls als Angestellter, falls er einen Lohn bezieht): Anmeldung und Registrierung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG (Pensionskasse) und UVG (Unfallversicherung).
- Abklären, ob Mehrwertsteuerpflicht gegeben ist. Falls ja: Anmeldung bei der Eidg. Steuerverwaltung Abt. Mehrwertsteuer in Bern vornehmen und vorgängig abklären, ob die Voraussetzungen für die vereinfachten Abrechnungsvarianten (Saldopauschale, Abrechnung bei Geldeingang statt bereits bei Rechnungsstellung) gegeben sind und welche Methoden schliesslich für den Betrieb am vorteilhaftesten sind.
- Evtl. innert 30 Tagen Emissionsabgabe an Eidg. Steuerverwaltung einzahlen.