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Aktiengesellschaft |
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Wahl der richtigen Rechtsform mit
Steuerberatung und -berechnungen im Zusammenhang mit der Gründung.
Gründungskosten budgetieren.
Festlegung von Firmenname, Aktienkapital, Aktienaufteilung, Art der Liberierung
(Bareinzahlung, Sacheinlage mit oder ohne Liegenschaft, Sachübernahme, Verrechnung),
Gründeraktionäre, Verwaltungsrat, evtl. Revisionsstelle, Unterschriftsberechtigte,
Bankinstitut für AktieneinzahlungsSperrkonto bei Bareinzahlung.
Abklärung Firmenname beim Eidg. Amt für das Handelsregister.
Erstellen der Gründungsurkunde, der Statuten, evtl. des Sacheinlagevertrages, evtl. des
Gründungsberichtes mit Prüfungsbestätigung usw.
Einreichung der Gründungsakten beim Handelsregisteramt und beim Notar bzw. bei der
Urkundsperson zwecks Vorprüfung.
Bereinigung der Gründungsakten.
Eröffnung des Aktieneinzahlungs-Sperrkontos bei Bankinstitut sowie anschliessende
Einzahlung des Kapitals mit Einholung Einzahlungsbescheinigung.
Evtl. Annahmeerklärung der Revisionsstelle verlangen (falls kein Opting Out).
Evtl. Domizilhalterbestätigung verlangen (bei c/o-Adresse).
Erstellen der Handelsregisteranmeldung.
Negativbescheinigung I und II erstellen mit evtl. Erklärung über den Wert der
Sacheinlage.
Evtl. Erstellen der Steuererklärung für Abrechnung Emissionsabgabe auf
Gründungskapital.
Organisation Gründerversammlung.
Definitive Anmeldung beim Handelsregisteramt und Überwachung des Schweizerischen
Handelsamtsblattes (SHAB).
Veranlassung Freigabe des Aktieneinzahlungsbetrages bei Bankinstitut unter Vorweisung des
Handelsregisterauszuges.
Ausstellung der Aktienzertifikate und Eröffnung des Aktienbuches.
Falls gegründete AG Angestellte beschäftigt (der Unternehmer selbst gilt ebenfalls als
Angestellter, falls er einen Lohn bezieht): Anmeldung und Registrierung bei der
zuständigen AHV-Ausgleichskasse und Abschluss der obligatorischen Versicherungen für BVG
(Pensionskasse) und UVG (Unfallversicherung).
Abklären, ob Mehrwertsteuerpflicht gegeben ist. Falls ja: Anmeldung bei der Eidg.
Steuerverwaltung Abt. Mehrwertsteuer in Bern vornehmen und vorgängig abklären, ob die
Voraussetzungen für die vereinfachten Abrechnungsvarianten (Saldopauschale, Abrechnung
bei Geldeingang statt bereits bei Rechnungsstellung) gegeben sind und welche Methoden
schliesslich für den Betrieb am vorteilhaftesten sind.
Evtl. innert 30 Tagen Emissionsabgabe an Eidg. Steuerverwaltung einzahlen. |
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